Bava Kamma 37

Kapitel 37

א ובהא קמיפלגי מר סבר יש העדאה ומר סבר אין העדאה
1 und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, hierbei gebe es eine Verwarnung, und einer ist der Ansicht, hierbei gebe es keine Verwarnung. —
ב לא בחד זמנא ובפלוגתא דסומכוס ורבנן קמיפלגי והא משונה הוא דאית ביה בזרני
2 Nein, beim ersten Male, und sie führen den Streit von Symmachos mit den Rabbanan. — Dies ist ja ungewöhnlich!? — Wenn sich darin Samenkörner befinden.
ג בעי רב אשי יש שנוי לצרורות לרביע נזק או אין שנוי לצרורות לרביע נזק
3 R. Aši fragte: Wird beim Geröllschaden das Ungewöhnliche berücksichtigt hinsichtlich der Zahlung eines Viertels des Schadens oder nicht? —
ד תפשוט ליה מדרבא דבעי רבא יש העדאה לצרורות או אין העדאה לצרורות מכלל דאין שנוי
4 Dies sollte doch aus der Frage Rabas zu entscheiden sein!? Raba fragte, ob es beim Geröllschaden eine Verwarnung gebe oder nicht; demnach wird hierbei das Ungewöhnliche nicht berücksichtigt. —
ה דלמא רבא אם תמצי לומר קאמר אם תמצי לומר אין שנוי יש העדאה או אין העדאה תיקו
5 Vielleicht fragte es Raba nur in dieser Voraussetzung: wenn du entscheidest, das Ungewöhnliche werde nicht berücksichtigt, so ist es fraglich, ob es eine Verwarnung gebe oder nicht. — Dies bleibt unentschieden.
ו בעי רב אשי כח כחו לסומכוס ככחו דמי או לא
6 R. Aši fragte: Gleicht nach Symmachos die [Schädigung durch] indirekte Kraft der [Schädigung durch] direkte Kraft oder nicht?
ז מי גמיר הלכה ומוקי לה בכח כחו או דלמא לא גמיר הלכה כלל תיקו
7 Erkennt er die überlieferte Lehre an und bezieht sie auf die [Schädigung durch] indirekte Kraft, oder erkennt er sie überhaupt nicht an? — Dies bleibt unentschieden.
ח היתה מבעטת או שהיו צרורות מנתזין מתחת רגליה ושברה את הכלים משלם חצי נזק איבעיא להו היכי קאמר
8 W<small>ENN ES ABER AUSSCHLÄGT, ODER</small> G<small>ERÖLL UNTER SEINEN</small> F<small>ÜSSEN ABPRALLT UND</small> G<small>EFÄSSE ZERBRICHT, SO IST NUR DIE</small> H<small>ÄLFTE DES</small> S<small>CHADENS ZU ERSETZEN</small>. Sie fragten: Meint er es wie folgt:
ט היתה מבעטת והזיקה בביעוטה או צרורות כאורחייהו משלם חצי נזק ורבנן היא או דלמא היתה מבעטת והזיקה בביעוטה או צרורות מחמת ביעוט משלם חצי נזק הא כי אורחיה משלם נזק שלם ומני סומכוס היא
9 wenn es ausschlägt und durch das Ausschlagen Schaden anrichtet, oder auf gewöhnliche Weise durch Geröll, so ist die Hälfte des Schadens zu ersetzen, nach den Rabbanan, oder aber wie folgt: wenn es ausschlägt und durch das Ausschlagen Schaden anrichtet, oder infolge des Ausschlagens durch Geröll, so ist die Hälfte des Schadens zu ersetzen, wenn aber auf gewöhnliche Weise, so ist der ganze Schaden zu ersetzen, nach Symmachos? —
י ת"ש מסיפא דרסה על הכלי ושברתו ונפל השבר על כלי אחר ושברו על הראשון משלם נזק שלם ועל האחרון חצי נזק ואי סומכוס מי אית ליה חצי נזק
10 Komm und höre, dies ist aus dem Schlußsatze zu entnehmen: Wenn es auf ein Gefäß tritt und es zerbricht, und ein Bruchstück auf ein anderes fällt und es zerbricht, so ist für das erste der ganze Schaden und für das zweite die Hälfte zu ersetzen. Symmachos hält ja nichts von der halben Ersatzleistung!?
יא וכי תימא ראשון ראשון להתזה ושני שני להתזה ושאני ליה לסומכוס בין כחו לכח כחו
11 Wolltest du erwidern, unter erstes sei das erste durch das Abprallen und unter zweites sei das zweite durch das Abprallen [zerbrochene] zu verstehen, und zwar unterscheide Symmachos zwischen der [Schädigung durch] direkte Kraft und der [Schädigung durch] indirekte Kraft,
יב אלא הא דבעי רב אשי כח כחו לסומכוס ככחו דמי או לאו ככחו דמי תפשוט ליה דלאו ככחו דמי
12 wieso fragte demnach R. Aši, ob nach Symmachos die indirekte Kraft der direkten gleiche oder nicht, hieraus wäre ja zu entscheiden, daß sie nicht der direkten gleiche. —
יג רב אשי כרבנן מוקי לה ובעי לה הכי היתה מבעטת והזיקה בביעוטה או צרורות כאורחייהו חצי נזק הא מחמת ביעוט רביע נזק ויש שנוי
13 R. Aši addiziert diese Lehre den Rabbanan und fragte wie folgt: [ist zu verstehen:] wenn es ausschlägt und durch das Ausschlagen Schaden anrichtet, oder durch Geröll auf gewöhnliche Weise, so ist die Hälfte des Schadens zu ersetzen, wenn aber durch Ausschlagen, nur ein Viertel des Schadens, da hierbei das Ungewöhnliche berücksichtigt wird,
יד או דלמא היתה מבעטת והזיקה בביעוטה או צרורות מחמת ביעוט חצי נזק ואין שנוי תיקו
14 oder aber: wenn es ausschlägt und durch das Ausschlagen Schaden anrichtet, oder infolge des Ausschlagens durch Geröll, so ist die Hälfte des Schadens zu ersetzen, da hierbei das Ungewöhnliche nicht berücksichtigt wird? — Dies bleibt unentschieden.
טו בעי מיניה רבי אבא בר ממל מרבי אמי ואמרי לה מרבי חייא בר אבא היתה מהלכת במקום שאי אפשר לה אלא אם כן מנתזת ובעטה והתיזה והזיקה מהו כיון דאי אפשר לה אורחיה הוא או דלמא השתא מיהא מחמת ביעוט קמנתזה צרורות תיקו
15 R. Abba b. Mamal fragte R. Ami, manche sagen, R. Ḥija b. Abba: Wie ist es, wenn es auf einer Stelle geht, wo das Aufwirbeln unvermeidlich ist, und es ausschlägt und aufwirbelt und Schaden anrichtet? Gilt es, da es nicht anders möglich ist, als gewöhnliche Schädigung, oder aber sagen wir, es hat das Geröll durch das Ausschlagen aufgewirbelt? — Dies bleibt unentschieden.
טז בעא מיניה ר' ירמיה מר' זירא היתה מהלכת ברה"ר (ובעטה) והתיזה והזיקה מהו לקרן מדמינן ליה וחייבת או דלמא תולדה דרגל הוא ופטורה אמר ליה מסתברא תולדה דרגל הוא
16 R. Jirmeja fragte R. Zera: Wie ist es, wenn es auf öffentlichem Gebiete geht und ausschlägt und Geröll aufwirbelt und Schaden anrichtet? Ist dies mit der Hornschädigung zu vergleichen und [der Eigentümer] ersatzpflichtig, oder aber gilt dies als Unterart der Fußschädigung und [der Eigentümer] ist frei? Dieser erwiderte ihm: Es ist einleuchtend, daß dies eine Unterart der Fußschädigung ist. —
יז התיזה ברה"ר והזיקה ברה"י מהו א"ל עקירה אין כאן הנחה יש כאן
17 Wie ist es, wenn es auf öffentlichem Gebiete aufgewirbelt und auf Privatgebiet Schaden angerichtet hat? Dieser erwiderte: Wie sollte es ohne Fortnehmen ein Hinlegen geben!?
יח איתיביה היתה מהלכת בדרך והתיזה בין ברה"י בין ברה"ר חייב מאי לאו התיזה ברשות הרבים והזיקה ברה"ר לא התיזה ברה"ר והזיקה ברה"י והאמרת עקירה אין כאן הנחה יש כאן א"ל הדרי בי
18 Er wandte gegen ihn ein: Wenn es auf einem Wege geht und Geröll aufwirbelt, einerlei ob auf Privatgebiet oder auf öffentlichem Gebiete, so ist [der Eigentümer] ersatzpflichtig. Doch wohl auf öffentlichem Gebiete aufwirbelt und auf öffentlichem Gebiete den Schaden anrichtet!? — Nein, auf öffentlichem Gebiete aufwirbelt und auf Privatgebiet den Schaden anrichtet. —
יט איתיביה דרסה על הכלי ושברתו ונפל השבר על כלי אחר ושברו על הראשון משלם נזק שלם ועל האחרון משלם חצי נזק ותני עלה במה דברים אמורים ברשות הניזק אבל ברה"ר על הראשון פטורה ועל האחרון חייבת מאי לאו התיזה ברשות הרבים והזיקה ברשות הרבים
19 Du sagtest ja aber: wie sollte es ohne Fortnehmen ein Hinlegen geben!? Dieser erwiderte: Ich bin davon abgekommen. Er wandte ferner gegen ihn ein: Wenn es auf ein Gefäß tritt und es zerbricht und ein Bruchstück auf ein anderes Gefäß fallt und dieses zerbricht, so ist für das erste der ganze Schaden und für das zweite die Hälfte zu ersetzen. Hierzu wird gelehrt: Dies nur, wenn es im Gebiete des Geschädigten erfolgt, wenn aber auf öffentlichem Gebiete, so ist man für das erste ersatzfrei und für das zweite ersatzpflichtig. Doch wohl, auf öffentlichem Gebiete aufwirbelt und auf öffentlichem Gebiete den Schaden anrichtet!? —
כ לא התיזה ברשות הרבים והזיקה ברה"י והאמרת עקירה אין כאן הנחה יש כאן אמר ליה הדרי בי
20 Nein, auf öffentlichem Gebiete aufwirbelt und auf Privatgebiet den Schaden anrichtet. — Du sagtest ja aber: wie sollte es ohne Fortnehmen ein Hinlegen geben!? Dieser erwiderte: Ich bin davon abgekommen. —
כא איני
21 Dem ist ja aber nicht so,